10. AMTSGARTENKONZERT 02./03. 08. 2024
Amtsgarten Konzerte
Amtsgarten e.V. - 28865 Lilienthal, Butendiek 35 - kontakt@amtsgarten.de - T. 04298 2544

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Amtsgarten e.V. und den Kartenerwerbern bzw. den Besuchern. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Käufer bzw. Besucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Die gültigen Vorstellungstermine mit den Anfangszeiten werden in dem vom Amtsgarten e.V. herausgegebenen Veranstaltungsflyer sowie im Internet unter www.amtsgarten.de bekannt gegeben. Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Änderung wird sich Amtsgarten e.V. bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

3. Bestellung, Reservierung, Kauf

Karten können telefonisch, schriftlich oder über das Buchungssystem auf www.amtsgarten.de bzw. bei Vorverkaufsstellen reserviert bzw. gekauft werden. Zahlungen sind nach erfolgter Rechnungsstellung durch Amtsgarten e.V. innerhalb der dort aufgeführten Fristen und nur in Euro vorzunehmen. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. In diesem Falle kommt eine Versand- und Verpackungspauschale gemäß Preistabelle hinzu.
Bereits bezahlte Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.

Ermäßigungen

Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Eintrittskarten ein gültiger Ermäßigungsnachweis, der vor Übersendung bzw. Übergabe der Eintrittskarten vorzulegen ist.

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B > 1 Freikarte für Begleitperson
  • Gruppenkunden ab 20 Personen pro 20 Personen 1 Freikarte

4. Einlass zu den Vorstellungen

Das Veranstaltungsgelände wird frühestens 2 Stunden vor Aufführungsbeginn geöffnet.

5. Hausrecht

Der Amtsgarten e.V. übt im Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise bzw. –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher den Anweisungen des Personals zu befolgen.

6. Vorstellungsunterbrechung, Vorstellungsabbruch

Die Amtsgartenkonzerte sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder Besucher und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung vom Amtsgarten e.V. getroffen und den Besuchern mitgeteilt. Bei Extremwetterbedingungen (Gewitter, Sturm, Orkan) ist für die zeitweilige Unterbrechung des Konzertes der sichere Aufenthalt in nahen liegenden Gebäuden gesorgt. Falls eine begonnene Veranstaltung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden muss, besteht, wie bei Freilichttheatern üblich, kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

7. Sonstiges

7.1
Bild- (Film, Video etc.) und /oder Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung gestattet.

7.2
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht erwünscht.

7.3
Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze nach Voranmeldung zur Verfügung, deren Zahl jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen begrenzt ist.

7.4
Mobiltelefone und Geräte die geeignet sind, die Vorstellung zu stören, müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein.

8. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher im Veranstaltungsgelände erleidet, haftet der Amtsgarten e.V., deren Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den      Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort ist Lilienthal.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Amtsgarten e.V. mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.

11. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.d.F. vom 26. April 2023 treten am 01.05.2023 in Kraft.

 

Abendstimmung beim Amtsgartenkonzert in Lilienthal

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